Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Mitglieder können in Deutschland ansässige Körperschaften (§ 1 KStG) des öffentlichen oder privaten Rechts und Personengesellschaften sein, die die Ziele des Vereins fördern. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung auf der Grundlage eines entsprechenden schriftlichen Aufnahmeantrags.

  1. Ordentliche Mitglieder sind unmittelbar selbst auf dem Gebiet des Ayurveda tätig und verpflichten sich den unter §2 genannten Zielen des ADAVED. Die ordentlichen Mitglieder unterteilen sich in die folgenden Mitgliedergruppen:
    1. Sämtliche Mitglieder-zentrierte Rechtsformen (MZR) wie dem Verein
    2. Sämtliche Kapitalanteils-zentrierte Rechtsformen (KZR) wie die Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, Gewerbetreibende)

    Das Stimmrecht, wie auch die Höhe und Art der Mitgliedsbeiträge, richtet sich nach dieser Unterscheidung und ist in der Geschäftsordnung (Verbands-, Stimmrechts- und Beitragsordnung) geregelt.

    Mitgliedsanträge
  2. Eine Fördermitgliedschaft ist möglich. Fördermitglieder unterstützen die Vereinsziele durch finanzielle Zuwendungen oder auf andere bedeutsame Weise; sie haben jedoch kein Stimmrecht und können nicht Mitglied des Vorstandes werden.

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