Stellungnahme des Ayurveda Dachverbands Deutschland e. V. (ADAVED) zu Ashwagandha
„Ashwagandha in der Kritik: Mehr Schlagzeile als Substanz!“
Dieser bezieht sich auf einen Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW mit 73 Produkten. Kritisiert werden u.a. Bewerbungen durch Influencer, uneinheitliche Zusammensetzungen, fehlende Dosierungsangaben sowie mögliche Überdosierungen und Nebenwirkungen.
ADAVED e.V. nimmt dazu wie folgt Stellung:
1. Influencer
Auf Aussagen von Influencern hat ADAVED keinen Einfluss. Der Ayurveda-Dachverband distanziert sich von unseriösen Protagonisten und substanzarmen Aussagen aus sozialen Medien. ADAVED und seine Mitglieder halten sich an die gesetzlichen Vorgaben innerhalb Deutschlands und der EU, die gesundheitsbezogene Aussagen – sog. „Health Claims“ – z.B. zu Ashwagandha als Lebens- bzw. Nahrungsergänzungsmittel explizit untersagen.
2. Unterschiedliche Zutaten und Kennzeichnungen
Ashwagandha wird in verschiedenen Produktkategorien verwendet (z.B. Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel, Gewürzmischungen). Daraus ergeben sich unterschiedliche Zusammensetzungen und Kennzeichnungspflichten in der EU. Während bei Nahrungsergänzungsmitteln Dosierungen und Mengenangaben verpflichtend sind, gilt dies für Gewürzmischungen nicht in gleichem Umfang. Ohne Kenntnis der Produktkategorie sind pauschale Bewertungen einzelner Pflanzen nicht möglich und oft irreführend.
3. Überdosierung
Für Withanolide (wesentliche Wirkbestandteile in der Wurzel von Ashwagandha) existiert keine festgelegte maximale Tagesdosis. Übliche Mengen liegen je nach Form (Wurzelpulver oder Extrakt) bei bis zu 15 mg bzw. bis zu 60 mg täglich. Bisherige Studien legen eine gute Verträglichkeit bis 60 mg/Tag über mehrere Wochen nahe.
4. Mögliche Nebenwirkungen und Sicherheit
Die WHO-Positivmonographie zu Ashwagandha sowie eine EMA-Stellungnahme von 2012
enthalten keine spezifischen Sicherheitsbedenken.
Auch eine Expertenkommission des BfArM (2020) nennt keine konkreten Risiken.
Ashwagandha ist laut EU-Novel-Food-Katalog kein neuartiges Lebensmittel, sondern ist in der EU als Lebens- / Nahrungsergänzungsmittel eingestuft.
5. Verwendung von unterschiedlichen Pflanzenteilen?
In der ayurvedischen Tradition werden lege artis Wurzel und Wurzelextrakte verwendet und nicht, wie über die in den BfR-Publikationen zitierten Referenzen impliziert, auch weitere Pflanzenteile von Ashwagandha. Die auf Basis dieser erratischen Evidenzinterpretation zu Ashwagandha entstandenen Stellungnahmen von Behörden in EU-Ländern ist aus wissenschaftlicher Sicht deshalb kritisch zu bewerten.
Fazit
Der FOCUS-Artikel basiert im Wesentlichen auf älteren Veröffentlichungen der DTU (2020)
und des BfR (2012)
Neuere Bewertungen aus den Niederlanden weisen auf mögliche Risiken hin, stützen sich jedoch nicht auf neuere Daten, sondern überwiegend auf präklinische Daten, klinische Studien geringerer Evidenzgüte und weisen insgesamt keine relevanten neuen datengestützten Diskussionsaspekte zur Sicherheit von Ashwagandha auf.
Das Indische AYUSH-Ministerium kritisiert die unvollständige Datengrundlage für die aktuellen Maßnahmen und Berichterstattung und kommt zu dem gegenteiligen Schluss, dass Ashwagandha eine im Grundsatz sichere und wirksame Heilpflanze ist, die in Südasien seit Jahrtausenden angewendet wird.
ADAVED betont, dass Ashwagandha seit über 40 Jahren auch in Europa sicher verwendet wird. Die Einnahme sollte stets verantwortungsvoll erfolgen, idealerweise nach fachlicher Beratung und aus seriösen Quellen innerhalb der EU bezogen werden. Von unkontrollierter Daueranwendung ohne medizinische Indikation rät ADAVED explizit ab.
Gerne verweisen wir auf unsere letzte ausführliche Stellungnahme zu Ashwagandha inkl. Quellenhinweisen auf unserer ADAVED-Webseite unter https://ayurveda-dachverband.de/2024/09/26/stellungnahme-des-ayurveda-dachverbands-deutschland-e-v-adaved-zu-ashwagandha/


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